Guter Rat: Wenn ich eine oder meine Wohnung kaufen würde

Guter Rat: Wenn ich eine oder meine Wohnung kaufen würde

Wenn man sich für den Erwerb einer Eigentumswohnung entschieden hat wird man fortan Herr der eignen vier Wände. Man sollte aber stets beachten, dass man mit Nachbarn unter einem Dach lebt, welche ebenfalls Eigentümer sind. Es ist deshalb sehr ratsam sich zuvor im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) über Rechte und Pflichten im Eigentum und in der Gemeinschaft zu informieren.

Hat man sich nach Erstellung eines Finanzierungsplanes zum Kauf entschieden, ist unabdingbar die Prüfung, eigentlich Studium, der notwendigen Unterlagen wie Baubeschreibung einschließlich Bauzeichnungen, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Hausordnung, Wohnungsgrundbuch, Notarvertrag (Entwurf), Wirtschaftsplan aber auch den bestehenden Verwaltervertrag.

Wissen muss man unbedingt die Höhe des monatlich zu zahlenden Hausgeldes. Hausgeld setzt sich zusammen aus Nebenkosten- und Heizungskostenvorauszahlung für die jeweiligen Miteigentumsanteile, der Instandhaltungsrücklage, anstehende Baumaßnahmen sowie den Verwaltergebühren. Erkenntlich ist es im jährlichen und den von der Gemeinschaft beschlossenen Wirtschaftsplan.

Jährlich wird vom Verwalter eine ordentliche Versammlung der Eigentümergemeinschaft einberufen (§ 24 Abs. 1 WEG). Die Einladungsfrist beträgt wenigstens eine Woche. In dieser Versammlung werden alle Belange der Eigentümer besprochen und notwendige Beschlüsse gefasst. Für die Umsetzung ist dann der Verwalter zuständig. Hiermit sind sicherlich nicht alle Fakten zum Wohnungseigentum angesprochen.

Wir sind gern bereit mit potentiellen Interessenten zu sprechen, da auch unser Unternehmen Eigentumswohnungen im Verkauf stehen hat. Beachten sollte man weiterhin, dass der Kauf von eigengenutzten Wohnraum gefördert wird, was aber im Einzelfall und somit Differenziert betrachtet werden muss.