„Junges Wohnen“ im Altenburger Land

Der Landkreis Altenburger Land hat mit Städten, Gemeinden, Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und privaten Vermietern zum Zweck der Förderung junger Erwachsener und Familien im Altenburger Land eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.

Durch attraktive und preisgünstige Wohnangebote sollen junge Menschen ihren Wohnsitz im Altenburger Land wählen. Ziel ist es, Abwanderungstendenzen entgegen zu wirken, Zuzug zu fördern und so einen Beitrag zu leisten, um eine positive Veränderung in der Bevölkerungsstruktur zu erreichen.

Folgende Kriterien wurden vereinbart:

  1. Altersgrenze: bis 30 Jahre
  2. Mietpreisbindung: 3 Jahre
  3. ein entsprechender Einkommensnachweis ist vorzulegen
  4. je nach Einzelanbieter gibt es sowohl kautionsfreie Mietangebote, als auch solche mit Kaution
  5. günstige Mietangebote, teilweise in Verbindung mit Eigenleistungen
  6. Anteilserwerb bei Wohnungsgenossenschaften über zinslose Finanzierungsangebote
  7. spezielle Angebote für junge Familien

Unser Beispielangebot für eine 3-Zimmer-Wohnung:

Kaltmiete für 60 m2:

160,- €

Anteil für 1 Zimmer mit 10,12 m2:

- 27,- €

Kaltmiete für coole Rechner:

= 133,- €

Pro Jahr sparen Sie 324 €.

Hinweis: Die Betriebs- und Heizkosten sind für die gesamte Wohnfläche zu zahlen.