Lastschrift contra Dauerauftrag

Der Mieter ist mit Abschluss des Mietvertrages verpflichtet, für die pünktliche Zahlung seiner monatlichen Miete Sorge zu tragen. Dies kann erfolgen mittels Überweisung oder Dauerauftrag bei der Bank bzw. Lastschrift durch den Vermieter.

Bei Erteilung einer Lastschrift an den Vermieter wird jede Veränderung der monatlichen Zahllast automatisch und ohne Kosten für den Mieter angepasst. So erfolgt auch die Anpassung der Betriebs- u. Heizkostenvorauszahlung nach der jährlichen Abrechnung.

In Zeiten sich bewegender Preise kann eine Veränderung der Zahllast mehrmals jährlich erfolgen. In Folge dessen müssen Daueraufträge vom Mieter in Eigenregie angepasst werden, was wiederum mit einer Bankgebühr einhergeht. Wird dies versäumt, greift im Folgemonat das Mahnverfahren, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Im Gegensatz zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang bei der Lastschrift nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst.

Konkret bedeutet dies: Änderungen werden durch die Wohnungsverwaltung Schmölln GmbH getätigt. Der Mieter muss sich um nichts kümmern, es entstehen keine Kosten.

Der Einzug der monatlichen Miete erfolgt am 3. Werktag. Sollte dies im Ausnahmefall nicht möglich sein, sprechen Sie mit uns. Wir bieten gerne einen Ausweichtermin an.