Achtung Falle! Mieterhöhung bei Billig-Wohnung leicht möglich

Wer ein Billig-Mietangebot wahrnimmt, muss damit rechnen, dass der Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages die Miete zügig auf Normal-Niveau erhöht. Das ist laut eines BGH-Urteils zulässig.

Ob ein Vermieter eine Mieterhöhung durchsetzen kann, hängt nicht davon ab, ob er eine Wohnung ursprünglich sehr preiswert vermietet hat. Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen immer möglich. Auch dann, wenn eine Wohnung ursprünglich deutlich unter Marktwert vermietet wurde, entschied nach Angaben des Immobilienportals immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 303/06).