Sauberkeit im Wohngebäude

Wohnen erfüllt wichtige Grundbedürfnisse der Menschen und gehört zu den elementarsten materiellen Lebensbedingungen. Es reicht nicht nur ein Dach über dem Kopf zu haben, sondern unsere Mieter wollen sich wohl fühlen in ihrer Wohnung und in ihrem Wohnumfeld.

Dazu gehört auch, Haus und Grundstück sauber zu halten. Hierzu gibt es Regelungen, die in Form einer Hausordnung gemeinsam mit dem Mietvertrag jedem Mieter übergeben wurden.

Darin heißt es u.a., dass alle Mieter für äußerste Sauberkeit und Ordnung im Haus und Umfeld zu sorgen haben und dass verursachte Verunreinigungen sofort zu beseitigen sind. Es geht auch um Verunreinigungen, welche durch Haustiere verursacht werden. Das Halten der Haustiere bedarf einer Genehmigung durch den Vermieter, diese kann, wenn die Tierhaltung zu Belästigungen der übrigen Mieter führt, widerrufen werden. Zur Ordnung im Haus gehört auch, dass nicht mehr benötigte Haushaltsgegenstände wie alte Möbel, Waschmaschinen, Kühlschränke, elektrische Geräte und anderer Müll nicht in den Keller- und Gemeinschaftsraum abgestellt werden. Sie sind vom jeweiligen Mieter eigenverantwortlich zu entsorgen.

Auch bei Auszug ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung und den Keller sauber zu übergeben.

Es besteht über den Recyclinghof Schmölln die Möglichkeit, die Entsorgung zu beantragen. Dazu kann auch die Abfallfibel, die jährlich jedem Haushalt vom Landkreis zugeht, genutzt werden. Die Entsorgungstermine können Sie auch beim zuständigen Bewirtschafter erhalten bzw. sind im Entsorgungskalender des Landkreises abgedruckt. Die Entsorgung ist für jeden Bürger kostenlos.

Geschieht dies nicht und die WVS muß eine Firma mit der Entsorgung beauftragen, entstehen zusätzliche Kosten. Diese werden dem betreffenden Mieter, oder wenn dieser nicht bekannt ist, dem jeweiligen Mitmieter in Rechnung gestellt.

So sollte jeder Mieter mit darauf achten, dass unnötige Kosten vermieden werden.

Damit sich unsere Mieter in ihrem Haus wohl fühlen, gehört auch die Sauberkeit und Ordnung im Treppenhaus und in den Gemeinschaftsräumen dazu.

In vielen Hausaufgängen hängen die Mieter Hausordnungspläne aus, auf denen ersichtlich ist, wann der Mieter die Hausordnung durchzuführen hat. Bei Abwesenheit oder im Krankheitsfall muss er dafür sorgen, dass die Reinigungspflichten eingehalten werden. Ist er nicht in der Lage, kann der Mieter mit anderen Mietern den Zeitraum der Hausordnung tauschen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Firma für den Mieter die Hausordnung durchführt.

Bei Interesse wenden Sie sich an unsere Wohnungsverwalter, die den Auftrag an eine Reinigungsfirma weiterleiten.

Es sollte unser aller Anliegen sein, dass unter Einhaltung bestimmter Grundregeln das Zusammenleben in der Hausgemeinschaft funktioniert. Helfen Sie bitte mit, dass sich in ihrem Wohngebäude die Menschen wohl fühlen.