Gebäude- und Hausratversicherung: Der Irrtum der Manuela B.

Gebäude- und Hausratversicherung: Der Irrtum der Manuela B.

Gut gelaunt schließt Manuela B. im Anschluss an einen gemütlichen Kneipenabend ihre Wohnungstür auf.

Doch da trifft Sie der Schlag: Wasser hat sich in der gesamten Wohnung verteilt. Die Teppiche sind durchnässt, die Tapeten aufgeweicht und auch das Holzmobiliar blieb nicht verschont. Der Grund: Ein Wasserrohr war geplatzt. "Alles kein Problem!", denkt sich Manuela B. "Die Verwaltung hat ja eine Gebäudeversicherung abgeschlossen." Dort ruft sie auch direkt an, um das Malheur mitzuteilen. Kurz darauf erscheint ein Handwerksunternehmen, um den Rohrbruch zu reparieren.

Doch am folgenden Tag wartet auf Manuela B. eine böse Überraschung: Sie erfährt, dass die Gebäudeversicherung zwar auch eine Feuer-, Sturm- und Leitungswasserversicherung beinhaltet, ansonsten aber nur Schäden für Gegenstände und Einbauten abdeckt, die fest mit Böden, Decken und Wänden verbunden sind: Das bedeutet: Die Tapeten oder auch fest verklebte Teppiche werden ersetzt. Für alle aufgestellten beziehungsweise "lose verlegten" Gegenstände hätte sie eine mietereigene Hausratversicherung abschließen müssen.

Manuela B. ist zwar frei erfunden, aber das Malheur kann jedem von uns passieren: Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, empfehlen wir, eine Hausratversicherung abzuschließen. Ein Vergleich unterschiedlicher Unternehmen lohnt immer. Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Dabei sollte nicht die Versicherungsprämie (Was muss ich monatlich einzahlen?), sondern die Versicherungssumme (Welcher Wert wird abgedeckt?) im Vordergrund stehen.